Baugesuch für Windkraftanlage auf dem Heitersberg eingereicht
Windturbine der Juvent AG auf dem Mont-Soleil im Jura. (Keystone)
Der Kanton Aargau hat bereits 2009 auf eine Anfrage der IG Wind plus Heitersberg eine abschlägige Antwort erteilt. Es sei unwahrscheinlich, dass sich an dieser Antwort etwas ändere, hiess es beim Amt für Baubewilligungen am Freitag auf Anfrage.
Der Kanton äussert bedenken wegen des Landschaftsschutzes. Zudem wird im Moment gerade der kantonale Richtplan angepasst. Erst nach dieser Anpassung ist klar geregelt, wo im Kanton überhaupt Windkraftanlagen gebaut werden dürfen.
IG Wind plus Heitersberg will eine Ausnahmebewilligung
Die IG Wind plus Heitersberg hingegen pocht auf eine Ausnahmebewilligung. Sie beruft sich auf ein Urteil des Bundesgerichts, «welches das Bedürfnis nach Windenergie und den Landschaftsschutz gleich gewichtet», betont Theres Meier von der IG.
Die IG kann den (wahrscheinlich) negativen Entscheid des Kantons weiterziehen: Vor den Regierungsrat, vor Verwaltungsgericht und sogar vor Bundesgericht. Ob sie das tun wird, liess Theres Meier aber am Freitag noch offen. Die Auflage des Baugesuchs endet am 11. Februar 2011.
Die geplante Windkraftanlage auf dem Heitersberg hätte eine Gesamthöhe von 150 Meter (Turmhöhe 108 Meter, Rotordurchmesser 82 Meter). (porr)
