Unbefristete Bewilligung fürs AKW Mühleberg
Das AKW Mühleberg im Kanton Bern. (Keystone)
Das von der Bernischen Kraftwerke AG (BKW) betriebene AKW in Mühleberg erhält eine Betriebsbewilligung ohne zeitliche Beschränkung. Sollten die Voraussetzungen für den sicheren Betrieb des Kernkraftwerks einmal nicht mehr gegeben sein, müsse es jedoch ausser Betrieb genommen werden, teilte das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) mit.
Gesetz schreibt unbefristete Bewilligungen vor
Das Kernkraftwerk Mühleberg ist das letzte schweizerische Kernkraftwerk mit einer befristeten Betriebsbewilligung. Diese läuft am 31. Dezember 2012 ab. Am 25. Januar 2005 ersuchte die Betreiberin BKW FMB Energie AG deshalb um Aufhebung der Befristung.
Das UVEK hat sich bei seinem Entscheid auf die Beurteilung des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI) aus dem Jahr 2007 gestützt.
Nach dem neuen Kernenergiegesetz, das im Februar 2005 in Kraft trat, sind Betriebsbewilligungen für Kernkraftwerke unbefristet zu erteilen, wie das UVEK in seiner Mitteilung weiter schreibt. Eine Befristung sei aus Sicherheitsgründen, nicht jedoch aus politischen Überlegungen zulässig.
Keine Gründe gegen Bewilligung
Für das Kernkraftwerk Mühleberg lägen zurzeit keine Gründe vor, die eine Befristung erforderlich machen würden. Kernkraftwerke dürfen in der Schweiz nur solange betrieben werden, als ihre Sicherheit gewährleistet ist. Das ENSI überprüft im Rahmen der laufenden Aufsicht, dass die Bewilligungsinhaber ihre gesetzlichen Pflichten einhalten.
Es ordnet alle für die nukleare Sicherheit und Sicherung notwendigen und verhältnismässigen Massnahmen an. Erfüllt ein Kernkraftwerk die Bewilligungsvoraussetzungen nicht oder nicht mehr, muss es ausser Betrieb genommen werden.
Waadtländer gegen unbefristete Bewilligung
Die Betreiberin des Kernkraftwerks Mühleberg nahm den Entscheid des UVEK mit Befriedigung zur Kenntnis. «Für uns ging es vor allem darum, Rechtsgleichheit zu schaffen», sagte BKW-Sprecher Antonio Sommavilla.
Über das Kernkraftwerk Mühleberg konnten zuletzt Ende November die Stimmberechtigten im Kanton Waadt Stellung nehmen. Damals sprachen sich 64,35 Prozent gegen eine unbeschränkte Betriebsbewilligung aus. Das Verdikt hat jedoch nur eine konsultative Wirklung.
Kritik am UVEK-Entscheid
Laut dem neuen Kernenergiegesetz ist das UVEK verpflichtet, vor einem solchen Entscheid die Stellungnahmen der betroffenen Kantone einzuholen. Dazu zählen in diesem Fall Bern, Neuenburg, Freiburg, Solothurn und Waadt. Solothurn und Waadt sprachen sich bereits dafür, Neuenburg und Freiburg dagegen aus.
Die Schweizerische Energie-Stiftung bezeichnete den UVEK-Entscheid in einem Communiqué als fahrlässig. Mühleberg weise seit längerem Sicherheitsmängel auf, immer wieder würden Risse an verschiedenen Teilen des Kraftwerks entdeckt.
Ähnlich klang es bei den Grünen: Die Berner Nationalrätin Franziska Teuscher bezeichnete den UVEK-Entscheid als skandalös. Es sei verantwortungslos, einem Werk mit einer veralteten Technik eine unbefristete Bewilligung zu erteilen.
Entscheid kann angefochten werden
Der Entscheid des UVEK kann beim Bundesverwaltungsgericht angefochten und anschliessend bis vor das Bundesgericht weiter gezogen werden. Das Berner AKW wurde 1972 in Betrieb genommen. (pet, sda)
